Unsere Leistungen

Servicearbeiten

  • Beratungshilfe
  • Planungshilfe
  • Wartungsarbeiten
  • Regiearbeiten

  • Gerüstbau
  • Zimmermannsarbeiten

  • Dachbegrünung

  • Asbestentsorgung gemäß TRGS 519

Die TRGS 519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“ regelt detailliert den Umgang mit Asbest, um Beschäftigte und andere Personen vor Asbestfasern zu schützen. Die Entsorgung von Asbest muss von zertifizierten Fachbetrieben erfolgen, die strenge Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung, die Minimierung von Staubentwicklung und die ordnungsgemäße Verpackung und den Transport der Abfälle einhalten. Die TRGS 519 enthält eine Exposition-Risiko-Matrix zur Gefährdungsbeurteilung und legt verschiedene Qualifikationsanforderungen für die beteiligten Personen fest.